Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anerkennung und Geltung der AGBs

Die IMPACT ACOUSTIC AG («IMPACT ACOUSTIC») übernimmt die Durchführung von Aufträgen von Kunden («Besteller») ausschliesslich aufgrund der Auftragsbestätigung und der nachstehenden Bestimmungen. Änderungen oder Ergänzungen derselben sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Besteller ausdrücklich, dass für den Auftrag die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IMPACT ACOUSTIC gelten.

2. Liefertermin und Versand

Die Ausführung der übernommenen Aufträge erfolgt stets nach Massgabe der zur Zeit der Bestätigung des Auftrages vorliegenden Betriebs- und Beschäftigungsverhältnissen. In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind vorläufig und gelten grundsätzlich ab Werk. Ein Liefertermin gilt nur dann als verbindlich, wenn IMPACT ACOUSTIC den Liefertermin schriftlich explizit als «verbindlich» bestätigt. IMPACT ACOUSTIC kann Vorablieferungen oder Lieferungen eines Teiles der Bestellmenge vornehmen, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen ausgeschlossen sind. Behinderung der Ausführung und Auslieferung eines Auftrages, wie z.B. Streiks, Betriebsstörungen, Aussperrungen, Pandemien, Epidemien, Umweltkatastrophen sowie deren Folgen, gelten als höhere Gewalt und entbinden IMPACT ACOUSTIC von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Besteller ein Schadenersatzanspruch daraus entsteht. Versandfertige Ware muss innert 48 Stunden ab Mitteilung der Versandbereitschaft abgerufen werden, widrigenfalls ist IMPACT ACOUSTIC berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als «ab Werk» geliefert in Rechnung zu stellen. Wird versandfertige Ware nicht innert Frist abgerufen hat der Besteller zusätzlich folgende Gebühren zu bezahlen:

  • Initialgebühr von 30% des Auftragsvolumens, maximal CHF 1'000 und

  • Bearbeitungsgebühr von CHF 150, und

  • monatliche Gebühr von CHF 150

Wird versandfertige Ware nicht innert Frist abgerufen, werden vorgenannte Gebühren sofort fällig und der Verzug tritt ohne Mahnung ein. Die monatliche Gebühr erneuert sich alle 30 Tage und ist sofort fällig. Für einen angebrochenen Monat (30 Tage) ist die vollständige monatliche Gebühr geschuldet.

3. Transport und Gefahrtragung

Der Transport und die Gefahrtragung werden nach den Bestimmungen der Auftragsbestätigung geregelt. Transportkosten können je nach Auftrag variieren und werden gemäss ausgewiesenem Betrag der jeweiligen Auftragsbestätigungen verrechnet.

4. Preise

Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk und sind grundsätzlich freibleibend. Die IMPACT ACOUSTIC behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Allfällige Steuern (Mehrwertsteuer, etc.) und Spesen (Transport, etc.) werden zusätzlich verrechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Die Lieferung erfolgt nur gegen Vorauskasse. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt. Nach Ermessen von IMPACT ACOUSTIC kann die Lieferung auch auf Rechnung erfolgen. Die geltenden Zahlungsbedingungen werden jeweils in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Für Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. vereinbart. Sollte ein höherer Zinsschaden oder Kursverluste eintreten, behält sich IMPACT ACOUSTIC vor, diesen dem Besteller zu verrechnen. Für jede Zahlungserinnerung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 verrechnet. Allfällige Gegenforderungen dürfen mit dem Kaufpreis nicht verrechnet werden. Sämtliche Spesen und Bankprovisionen, in Verbindung mit der Durchführung von Überweisungen, gehen zu Lasten des Bestellers. Zahlungen werden unabhängig von einer allfälligen Widmung auf die zum Zahlungszeitpunkt am längsten fälligen Verbindlichkeit (zuerst auf das Kapital und hiernach auf Verzugszinsen und Spesen derselben) angerechnet. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, werden sämtliche Rechnungen sofort fällig, ohne dass es einer ausdrücklichen Fälligstellung bedarf.

6. Zahlungsverbindungen

Änderungen der Bankverbindungsdaten müssen immer durch IMPACT ACOUSTIC telefonisch bestätigt werden lassen. IMPACT ACOUSTIC haftet nicht für Beträge, welche auf falsche Bankkonti überwiesen wurden.

Bank: UBS Switzerland AG, 6002 Luzern (Schweiz)

CHF
BIC/SWIFT UBSWCHZH80A
IBAN CH90 0024 8248 1598 8901 P

EUR
BIC/SWIFT UBSWCHZH80A
IBAN CH32 0024 8248 1598 8960 J

USD
BIC/SWIFT UBSWCHZH80A
IBAN CH42 0024 8248 1598 8961 U

GBP
BIC/SWIFT UBSWCHZH80A
IBAN CH47 0024 8248 1598 8963 V

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages und allfälliger Verzugszinsen bleiben die gelieferten Waren Eigentum von IMPACT ACOUSTIC und der Besteller darf nicht über die gelieferten Waren verfügen. Der Besteller erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, dass die IMPACT ACOUSTIC für sämtliche Waren einseitig einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister anmelden lassen kann.

7. Montage

Bei einer Montage von Waren vor Ort hat der Besteller dafür zu sorgen, dass die Montage am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit ohne Verzug durchgeführt werden kann. Der Besteller trägt die Verantwortung, dass die für die Montage benötigte Infrastruktur vorhanden ist. Die IMPACT ACOUSTIC behält sich vor, bei Verzögerungen entsprechende Zusatzkosten zu verrechnen.

8. Reklamationen, Gewährleistung, Schadenersatz und technische Informationen

Der Besteller hat die Waren unverzüglich nach Empfang zu prüfen und allfällige Mängel, auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, innert 14 Tagen schriftlich zu rügen. Der Zustand der Verpackung ist bei der Zustellung der Ware auf Beschädigungen zu überprüfen. Bei Beschädigungen muss dem Zulieferdienst schriftlich mitgeteilt werden, dass die Ware aufgrund der Beschädigung mit Vorbehalt angenommen wird. Die Beschädigungen sind mit Fotos zu dokumentieren und umgehend schriftlich an IMPACT ACOUSTIC zu melden.

Bei versteckten Mängeln ist die Mängelrüge sofort und ohne Verzug zu erheben. Die Verjährungsfrist für offene und versteckte Mängel beträgt zwei Jahre. IMPACT ACOUSTIC kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Die IMPACT ACOUSTIC kann nach ihrer Wahl neue Waren liefern, mangelhafte Waren nachbessern bzw. reparieren oder den Kaufpreis mindern. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Wandlung sowie Anspruch auf Schadenersatz, die nicht an den Waren selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Änderungen oder Instandsetzungen an Leuchten, Leuchten Komponenten und Raum-in-Raum-Systemen werden nur bei expliziter schriftlicher Abrede von IMPACT ACOUSTIC vorgenommen.

Folgende Eigenschaften der Waren entsprechen dem Stand der Technik, stellen keinen Mangel dar und eine Gewährleistung ist hierfür soweit gesetzliche zulässig ausgeschlossen:

  • Farb- und Oberflächenabweichungen von Waren einschliesslich Fremdfasern und Wolkenbildung von Fasern sind Teil der Produkteigenschaften.

  • Die Akustikleuchten sind für den Einsatz bei einer Raumtemperatur von 10°C bis 30°C konzipiert. Zusätzliche Umwelteinflüsse, welche abweichende Temperaturen hervorrufen, wie zum Beispiel spezielle Einbau- und Montagesituationen (Einbauort, Einbaulage, beengter Raum, Nähe zu Heizungen), direkte Sonneneinstrahlung, aber auch bestimmte Chemikalien oder erhöhte Luftfeuchtigkeit, können die Funktionsfähigkeit der Leuchten beeinträchtigen.

  • Bei elektronischen Betriebsgeräten bzw. Bauteilen wie LED-Modulen beträgt die mittlere Nennausfallsrate 0,2 % / 1000 Betriebsstunden.

  • Eigenschaften von LED-Modulen:

    • Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 0,6 % / 1000 Betriebsstunden.

    • Lichtstrom, Lichtfarbe und Leistung unterliegen bei einem neuen LED-Modul einer Toleranz von +/- 10 %.

    • Bei Nachlieferungen von LED-Modulen kann es auf Grund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen.

  • Aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses kann sich Material, namentlich Polycarbonat und PMMA, verfärben und verspröden.

  • In den verschiedenen Verarbeitungsprozessen können Toleranzen auftreten.

9. Haftung

Die Haftung der IMPACT ACOUSTIC ist soweit gesetzlich zulässig (ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Produktehaftpflichtgesetz) ausgeschlossen. Die Haftung für externe Erfüllungsgehilfen ist vollständig ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf sämtliche Schäden gleich welcher Art, namentlich auf direkte und indirekte Schäden, Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielte Gewinne, entgangene Ersparnisse, eingetretene Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Besteller. Der Haftungsausschluss ist vom Besteller vollständig auf allfällige Abnehmer zu überbinden, mit der Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Abnehmer.

10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Werden Waren von IMPACT ACOUSTIC auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Bestellers angefertigt, hat der Besteller die IMPACT ACOUSTIC bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten vollumfänglich schad- und klaglos zu halten, in einem allfälligen Prozess zu unterstützen und ihr sämtliche daraus entstehenden Kosten zu erstatten.

Ausführungsunterlagen wie namentlich Pläne, Skizzen, Software und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von IMPACT ACOUSTIC und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb, etc. Dem Besteller von IMPACT ACOUSTIC übergebene Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum der IMPACT ACOUSTIC, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf erstes Verlangen unverzüglich herauszugeben.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von IMPACT ACOUSTIC.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das für die Stadt Luzern sachlich zuständige Gericht. Es ist Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts.

12. Kleinmaterial

Ein Mindermengenzuschlag wird gemäss Aufwand verrechnet.

13. Rücktritt

Die Produkte von IMPACT ACOUSTIC werden auf Kundenwunsch gefertigt. Eine Rücknahme ist daher nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von IMPACT ACOUSTIC möglich. Die IMPACT ACOUSTIC behält sich vor, 100 % des betroffenen Warenwertes als Manipulationskosten zu verrechnen.

Tritt die IMPACT ACOUSTIC vom Vertrag zurück weil der Besteller seine Vertragspflichten nicht erfüllt, so ist der Besteller ebenfalls verpflichtet 100 % der vom Rücktritt erfassten Auftragssumme als Kostenersatz zu bezahlen. Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt vorbehalten.

Sollte die IMPACT ACOUSTIC nach Vertragsabschluss Informationen erhalten, welche eine Kreditgewährung an den Besteller als nicht vollkommen unbedenklich erscheinen lassen, oder sollten sich Tatsachen ergeben, welche Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers zu begründen geeignet sind, so ist IMPACT ACOUSTIC berechtigt, nach Wahl die unverzügliche Bezahlung sämtlicher offener Forderungen oder Sicherstellung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt von Seiten der IMPACT ACOUSTIC kann der Besteller keinen Schadenersatz geltend machen. Als Tatsachen, im Sinne dieser Bestimmung, gelten insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Zahlungsstockung oder Geschäftsauflösung; als Informationen gelten Nachrichten über vorgenannte oder ähnliche Tatsachen.